Prima ist, wenn sich Mutter und Vater die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen können. Falls ihr in der Ausbildung seid oder weiter zur Schule geht, müsst ihr die Betreuung tagsüber organisieren. Gut sind Lösungen, bei denen sich jeder von euch nach seinen Möglichkeiten beteiligen kann. Vielleicht kommen auch die Großeltern des Kindes zu bestimmten Zeiten in Frage.
Möglichkeiten der Tagesbetreuung
Für Kleinkinder gibt es folgende Betreuungsmöglichkeiten:
- In der Kinderkrippe können Kinder ab einem Alter von wenigen Monaten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut werden. Sie kann auch als Gruppe für Kinder in diesem Alter innerhalb einer Kindertagesstätte organisiert sein. Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher kümmern sich so um die Kleinen, wie sie es für ihre Entwicklung brauchen.
- Die Kindertagespflege ist gerade für Kinder unter drei Jahren eine besonders familiennahe und flexible Betreuungsform durch Tagesmütter oder Tagesväter. Sie ist möglich als: 1. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern, 2. Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters, 3. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen. Tagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen.
- Ab Vollendung des dritten Lebensjahres hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Auf der Internetseite www.vorteil-kinderbetreuung.de findet ihr Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung.
Kinderbetreuung bei Krankheit
Wenn ein kleines Kind krank ist und zuhause bleiben muss, braucht es Betreuung. Für diesen Fall hat jeder berufstätige oder in Ausbildung befindliche Elternteil einen gesetzlichen Anspruch auf zehn, Alleinerziehende auf 20 freie Arbeitstage im Jahr. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage.
Gehst du noch zur Schule, kannst du so lange von der Schulpflicht befreit werden, wie dein Kind krank ist und betreut werden muss. Die genauen Bedingungen regeln die jeweiligen Landesschulgesetze. Wende dich an die Schulleitung, lass dich über die Regelungen informieren und besprich mit der Schulleitung, was zu tun ist, wenn das Kind krank wird. Tu das am besten, bevor das Kind zum ersten Mal krank ist. Dann ist der Schreck nicht so groß, wenn es wirklich mal krank ist.
Betreut ihr als Mutter oder Vater das Kind und könnt euch nicht kümmern, weil ihr selbst krank seid, kann euch eine Ärztin oder ein Arzt eine Haushaltshilfe verschreiben. Auf Antrag wird sie von der Krankenkasse bezahlt.
Kostenübernahme und Adressen
Wie viel ihr für Kindergarten und Kindertagesstätte bezahlen müsst, hängt von eurem Einkommen ab. Tagesmütter und -väter haben einen festen Preis. Wenn ihr auf eine Tagesbetreuung angewiesen seid, übernimmt unter Umständen das Jugendamt die Kosten. Den Antrag stellt man beim Jugendamt – am besten schon vor der Geburt.
Das Jugendamt hat auch Adressen von Kindertagesstätten, Tagesmüttern und Tagesvätern und gibt Auskunft, wann ihr euch frühestens auf eine Warteliste für einen Platz in einer Kindertagesstätte setzen lassen könnt. Da die Wartelisten oft lang sind, ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig.
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