Rechtliches und finanzielle Hilfen
Gut zu wissen
Es gibt eine Reihe von finanziellen Hilfen und rechtlichen Regelungen für Schwangere, werdende Väter und junge Familien. Hinzu kommen besondere rechtliche Bestimmungen für minderjährige werdende Mütter und Väter und für minderjährige Eltern. Es ist jedoch nicht immer ganz einfach, an alle notwendigen Informationen heran zu kommen.
In dieser Rubrik findet ihr Linklisten zu den wichtigsten Themenbereichen. Die meisten Links führen zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das in seinem Online-Angebot www.familien-wegweiser.de eine Vielzahl von Informationen bereit stellt. Einige Links führen zu anderen staatlichen Angeboten.
Manches ist nicht ganz einfach zu verstehen. Solltet ihr Fragen zu einzelnen Themen haben, klären die Schwangerschaftsberatungsstellen oder das Jugendamt diese Fragen gerne mit euch.
Die Themen im Einzelnen:
Erzählt eure Geschichten – gebt euch Tipps und Ratschläge
In ungewohnten oder schwierigen Situationen kann es unterstützend sein zu erfahren, wie andere mit ähnlichen Situationen umgegangen sind. Hier könnt ihr eure Erfahrungen mit anderen teilen. mehr
Eure Fragen rund um Verhütung und Schwangerschaft
Braucht ihr Infos zu Themen wie Verhütungspannen, Schwangerschafskonflikt oder Kindesunterhalt? Hier findet ihr häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten darauf. mehr
Eine Beratungsstelle finden
Hier habt ihr die Möglichkeit, nach einer Schwangerschafts- beratungsstelle in eurer Nähe zu suchen. Ihr könnt sofort telefonisch oder per Email Kontakt aufnehmen. mehr ...
Eure Fragen
Wer zahlt eigentlich Unterhalt für mein Kind, wenn der Vater nicht zahlen kann?
Wenn der Vater des Kindes keinen oder keinen regelmäßigen oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt den so genannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird maximal 72 Monate lang und höchstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gezahlt. Er beträgt für Kinder bis unter sechs Jahren 125 Euro und bei Kindern bis unter zwölf Jahren 168 Euro monatlich.
Der Unterhaltsvorschuss wird nur gewährt, wenn du Auskünfte über den Vater erteilst oder mitwirkst, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Denn das Jugendamt muss die Möglichkeit haben, sich das Geld später vom Vater zurückzuholen.
Was kann ich gegen Schwangerschaftsstreifen tun?
Erst mal zur Beruhigung: Nicht jede Frau bekommt Schwangerschaftsstreifen. Hat man sie aber bekommen, dann bleiben sie nach der Schwangerschaft als feine Linien zurück, die jedoch nach einiger Zeit meist kaum noch sichtbar sind. Du musst bedenken, dass deine Haut in der Schwangerschaft Großes leistet, da sich der Bauchumfang in dieser Zeit beträchtlich vergrößert. Die Streifen können auch an Brust und Po auftreten.
Du kannst die Dehnungsfähigkeit deiner Haut mit Zupf- oder Knetmassagen unterstützen. Wenn du dabei ein Vitamin-E-haltiges Öl, Mandel- oder Jojobaöl verwendest, tust du ihr zusätzlich etwas Gutes. Auch Schwimmen, Gymnastik, Wechselduschen und Trockenbürstenmassagen fördern die Durchblutung der Haut und helfen, Schwangerschaftsstreifen vorzubeugen...
Wie alt muss man für eine Beratung sein? Kostet sie etwas?
Eine Schwangerschaftsberatung kann von einer Schwangeren ebenso wie von ihrem Partner in jedem Alter in Anspruch genommen werden. In einer Beratung kann auch geklärt werden, ob im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs die Einverständniserklärung der Eltern benötigt wird oder nicht.
Für eine Beratung in einem Schwangerschaftskonflikt darf kein Geld verlangt werden. Geht es nicht um einen Schwangerschaftskonflikt im engeren Sinne, ist die Beratung trotzdem in der Regel kostenlos.
Übrigens: Alle Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht und dürfen auch den Eltern vom Inhalt des Beratungsgesprächs nichts mitteilen, wenn ihr das nicht möchtet.



