Hebammenhilfe: Unterstützung für Mutter und Kind
Junge Schwangere auf der Straße
Hebammen helfen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der ersten Zeit nach der Entbindung. Die Unterstützung einer Hebamme von Anfang an kann dich und deinen Partner sehr entlasten.
 

Was macht eine Hebamme?

Freiberuflich tätige Hebammen bieten ein breites Spektrum an Leistungen an. Sie begleiten Schwangere während der gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Zeit danach. Sie führen Geburtsvorbereitungskurse durch, begleiten die Geburt und kümmern sich während der Zeit des Wochenbetts um Mutter und Kind.

Im Krankenhaus besteht die Hauptaufgabe der angestellten Hebammen in der Geburtshilfe im Kreißsaal. Sie betreuen die Schwangere vor und während der Entbindung. Außerdem bieten auch die Hebammen in der Klinik Geburtsvorbereitungskurse an.

Familienhebammen sind speziell qualifizierte Hebammen. Oft sind sie bei den Gesundheitsämtern angestellt. Inzwischen gibt es auch Familienhebammen, die freiberuflich oder für Wohlfahrtsorganisationen arbeiten.

Familienhebammen betreuen Schwangere, Mütter und ihre Kinder bis zum 1. Lebensjahr zuhause in ihrer vertrauten Umgebung. Sie kümmern sich insbesondere um Familien in sozial schwierigen Lagen, in denen die Eltern möglicherweise überlastet sind. Ihre Unterstützung kann für jugendliche und alleinstehende Schwangere besonders wertvoll sein.

Wann kann ich mich an eine Hebamme wenden?

Du kannst die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen, sobald du dich entschieden hast, die Schwangerschaft auszutragen. Am besten bemühst du dich dann frühzeitig um eine Hebamme, denn nicht immer hat die "Wunschhebamme" noch passende Termine frei.

Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, sind Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte die richtigen Ansprechpersonen. Die Betreuung bei einem Schwangerschaftsabbruch gehört nicht zu den Aufgaben einer Hebamme.

Welche Hilfen bekomme ich?

Hebammen unterstützen und beraten werdende Mütter und Väter während der Schwangerschaft.

  • Wenn du gesund bist und keine Risikoschwangerschaft vorliegt, kann die Hebamme fast alle im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. In der Regel sind hiervon lediglich Ultraschalluntersuchungen ausgenommen, die nur von Ärztinnen oder Ärzten vorgenommen werden dürfen.
  • Sie geben Anleitungen zu Schwangerschaftsgymnastik.
  • Sie helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden.
  • Sie bieten Geburtsvorbereitung an.
  • Sie geben Entscheidungshilfen bei der Auswahl des Geburtsorts und der Geburtsmethode.

Gibt es keine Anzeichen für Geburtsrisiken, können Hebammen eigenverantwortlich die Geburt begleiten.

  • Sie überwachen die Lage des Kindes im Mutterleib, den Rhythmus der Geburtswehen und den Verlauf des Geburtsvorgangs bis zur Entbindung.
  • Während und nach der Geburt kontrollieren sie den Gesundheitszustand von Mutter und Kind und entscheiden, ob zusätzlich medizinische Hilfe nötig ist.

Nicht alle freiberuflichen Hebammen bieten Geburtsbegleitung an. Es ist auch nicht in jeder Klinik und in jedem Geburtshaus möglich, die eigene Hebamme "mitzubringen".

Die Hebamme ist auch nach der Geburt für dich und dein Kind da.

  • Während des Wochenbetts macht sie Hausbesuche, versorgt die eventuell vorhandene Dammnaht und überprüft den Wochenfluss und die Gebärmutterrückbildung.
  • Sie überprüft den Gesundheitszustand des Neugeborenen und gibt Anleitungen zum Stillen, zum Füttern und zur Säuglingspflege.

Die Hebamme kann dir also eine wertvolle Hilfe sein, um Sicherheit im Umgang mit dem Neugeborenen zu gewinnen.

Habe ich Anspruch auf eine Hebamme?

Jede Schwangere, die gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe.

  • Die Krankenkassen bezahlen zwölf Beratungen während der Schwangerschaft, die Geburtshilfe und die Kosten der Nachsorge bis acht Wochen nach der Geburt.
  • Bis zum zehnten Tag nach der Geburt hast du Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme.
  • Bis dein Kind acht Wochen alt ist, kannst du die Hebamme darüber hinaus bis zu sechzehn Mal um Rat bitten.
  • Bei Bedarf können auch danach noch insgesamt vier Beratungsgespräche vereinbart werden. Treten Komplikationen auf, zahlen die Krankenkassen zudem weitere Hausbesuche.

Vor der Entscheidung über Art und Umfang der Hebammenbetreuung sollte die Frage der Kostenübernahme auf jeden Fall mit der Krankenversicherung besprochen werden. Auch private Kassen übernehmen häufig die Kosten für Hebammenleistungen. Die Krankenkasse gibt auch Auskunft, in welchem Umfang die Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen bezahlt wird.

Übrigens: Die Leistungen einer Hebamme kannst du zusätzlich zur Schwangerenbetreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für beide Betreuungsformen die Kosten.

Kontakt

Es ist nicht schwer, eine Hebamme in deinem Umfeld zu finden. Zum Beispiel hat jede Schwangerschaftsberatungsstelle Informationen zu den Hebammen in der Region. Auch deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt können dir bei dieser Frage weiterhelfen.

Ansonsten findest du entsprechende Informationen in den gelben Seiten. Auch eine Suche über das Internet kann helfen. Auf der Seite des Deutschen Hebammenverbandes gibt es eine Hebammensuchmaschine.

Kontakte zu Familienhebammen können Schwangerenberatungsstellen oder die zuständigen Gesundheitsämter oder Jugendämter vermitteln.

Linkliste

Es gibt eine Reihe von finanziellen Hilfen und rechtlichen Regelungen für Schwangere, werdende Väter ...
 

 
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