Schwanger – Was nun?
Abwägen und Entscheiden
Junge Erwachsene betrachtet Schwangerschaftstest
Kann und möchte ich jetzt schon Mutter sein? Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft kann das ganze Leben verändern. Um für dich selbst das Richtige zu tun, ist es wichtig, dich gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
 
   

Vorausdenken

Als Mutter bist du nicht mehr nur für dich selbst, sondern auch für ein Baby verantwortlich. Du musst es also bei all deinen Entscheidungen mit bedenken. Ein Kind zu haben, kann eine große Bereicherung sein. Aber natürlich kostet die Versorgung des Kindes viel Zeit und Energie. Vielleicht wirst du dich fragen, ob du das mit deinen schulischen oder beruflichen Plänen vereinbaren kannst, und ob du dich der Mutterrolle gewachsen fühlst.

Es ist wichtig, dass du dir eine Vorstellung davon machst, wie die Zukunft mit Kind aussehen könnte und welche Unterstützung du bekommen kannst. Wie und wo kannst du mit dem Kind wohnen? Wer kann das Kind betreuen, wenn du zur Schule oder in den Ausbildungsbetrieb gehen musst? Und wie kann das alles finanziert werden?

All diese Fragen müssen bedacht werden. So schön die zärtliche Beziehung zum eigenen Kind auch sein mag, ist es wichtig, sich die Aufgaben und Belastungen einer Mutter zu verdeutlichen. Vielleicht hast du junge Mütter im Bekanntenkreis, die dir von ihren Erfahrungen erzählen können.

 

Eine Entscheidung treffen

Bei der Entscheidung für oder gegen das Kind ist es wichtig, dass du tust, was du für richtig hältst. Vielleicht versuchen deine Eltern, der Vater des Kindes oder Menschen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, dich unter Druck zu setzen. Doch dann kann es passieren, dass du eine Entscheidung triffst, die nicht deiner Überzeugung entspricht, und hinterher darunter leidest.

Eine große Hilfe bei der Entscheidungsfindung ist ein Gespräch in der Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Beraterinnen und Berater können dir alle Informationen an die Hand geben, die du für eine eigenständige Entscheidung brauchst.

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehst, solltest du dich möglichst früh zu einem solchen Beratungsgespräch anmelden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist unter bestimmten Bedingungen nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Die Beratung ist in diesem Fall dann verpflichtend.

Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du über die Beratungsstellensuche auf diesen Seiten.

   

Linkliste

   

Eine Beratungsstelle finden
Hier habt ihr die Möglichkeit, nach einer Schwangerschafts- beratungsstelle in eurer Nähe zu suchen. Ihr könnt sofort telefonisch oder per Email Kontakt aufnehmen. mehr ...

 

Wissen von A-Z
Das Lexikon erläutert alle Fachbegriffe rund um Schwangerschaft und Geburt. mehr ...

 
Rechtliches und finanzielle Hilfen
Es gibt eine Reihe von finanziellen Hilfen und rechtlichen Regelungen für Schwangere, werdende Väter ...
 

Ich brauche Beratung
Du bist schwanger − oder wirst Vater − und fühlst dich zu jung? Du weißt nicht, wie es jetzt weitergehen soll, und hast Fragen zu deiner neuen Lebenssituation? Es gibt Beraterinnen und Berater, die dir persönlich, telefonisch oder im Internet für Gespräche zur Verfügung stehen.
 

Ich brauche Unterstützung
Für Schwangere und Mütter, die mindestens 15 Jahre alt und damit theoretisch erwerbsfähig sind, wird die ARGE zu einer wichtigen Anlaufstation.
 

Schule, Ausbildung und Job
Wenn du mitten in der Ausbildung bist oder noch ganz am Anfang deines Berufslebens stehst, kannst du dir vielleicht gar nicht vorstellen, wie du unter diesen Umständen auch noch ein Kind zur Welt bringen und großziehen sollst. Aber das ist vor allem eine Frage der Organisation.
 

 

Eure Fragen

Wer zahlt eigentlich Unterhalt für mein Kind, wenn der Vater nicht zahlen kann?

Wenn der Vater des Kindes keinen oder keinen regelmäßigen oder nicht mindestens den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt den so genannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird maximal 72 Monate lang und höchstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gezahlt. Er beträgt für Kinder bis unter sechs Jahren 125 Euro und bei Kindern bis unter zwölf Jahren 168 Euro monatlich.

Der Unterhaltsvorschuss wird nur gewährt, wenn du Auskünfte über den Vater erteilst oder mitwirkst, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Denn das Jugendamt muss die Möglichkeit haben, sich das Geld später vom Vater zurückzuholen.

   

Die Jugendhomepage zur Sexualaufklärung!

Wissenswertes zu Liebe, Partnerschaft, Sexualität und Verhütung.

www.loveline.de

 
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