Häufige Fragen
Sind die Eltern des Vaters verpflichtet, ersatzweise Unterhalt zu zahlen?
Im Prinzip müssen auch Großeltern Unterhalt für ihre Enkelkinder zahlen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Allerdings dürfen sie einen recht hohen Betrag von ihrem Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt behalten.
In der Praxis kommt es selten vor, dass Großeltern tatsächlich Unterhalt für ihre Enkelkinder zahlen müssen. Wenn der Vater nicht zahlen kann, wird in der Regel vom Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss gezahlt. Dieser Betrag kann später vom Vater zurückgefordert werden.
Muss man als Vater Unterhalt zahlen, wenn man noch in der Ausbildung ist?
Wenn du als Vater nicht mit deinem Kind zusammenlebst, musst du grundsätzlich Unterhalt zahlen, sobald du ein eigenes Einkommen hast. Dabei gibt es jedoch einen sogenannten Selbstbehalt. Das ist ein Betrag, der dir für deinen eigenen Lebensunterhalt zugestanden wird. Nur von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, musst du Kindesunterhalt zahlen. Du kannst dich an das Jugendamt wenden, um deine Unterhaltspflicht klären zu lassen.
In der Ausbildung wird dein Einkommen den Selbstbehalt wahrscheinlich noch nicht übersteigen. Erst wenn du entsprechend gut verdienst, musst du Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich dann nach deinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Erkundige dich beim Jugendamt, ob du einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts auf null Euro stellen kannst. Solange du nur ein geringes Einkommen hast, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt für dein Kind.

