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Wenn durch eine eingetretene Schwangerschaft für ein Mädchen oder eine Frau ein schwer wiegender Konflikt entstanden ist, sollte sie sich so schnell wie möglich an eine Ärztin / einen Arzt oder an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Manchmal versucht der an der Schwangerschaft beteiligte Junge oder Mann seine Partnerin zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen.
 

Häufige Fragen

Wer zahlt Unterhalt für das Kind, wenn der Vater nicht zahlen kann?

Wenn der Vater des Kindes seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann die Mutter beim Jugendamt den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird maximal 72 Monate lang und höchstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Ist die Vaterschaft noch nicht geklärt, wird der Unterhaltsvorschuss nur gewährt, wenn die Mutter mit dazu beiträgt, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Denn das Jugendamt möchte die Möglichkeit haben, das Geld später vom Vater zurückzufordern.

Sind die Eltern des Vaters verpflichtet, ersatzweise Unterhalt zu zahlen?

Im Prinzip müssen auch Großeltern Unterhalt für ihre Enkelkinder zahlen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Allerdings dürfen sie einen recht hohen Betrag von ihrem Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt behalten.

In der Praxis kommt es selten vor, dass Großeltern tatsächlich Unterhalt für ihre Enkelkinder zahlen müssen. Wenn der Vater nicht zahlen kann, wird in der Regel vom Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss gezahlt. Dieser Betrag kann später vom Vater zurückgefordert werden.

Muss man als Vater Unterhalt zahlen, wenn man noch in der Ausbildung ist?

Wenn du als Vater nicht mit deinem Kind zusammenlebst, musst du grundsätzlich Unterhalt zahlen, sobald du ein eigenes Einkommen hast. Dabei gibt es jedoch einen sogenannten Selbstbehalt. Das ist ein Betrag, der dir für deinen eigenen Lebensunterhalt zugestanden wird. Nur von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, musst du Kindesunterhalt zahlen. Du kannst dich an das Jugendamt wenden, um deine Unterhaltspflicht klären zu lassen.

In der Ausbildung wird dein Einkommen den Selbstbehalt wahrscheinlich noch nicht übersteigen. Erst wenn du entsprechend gut verdienst, musst du Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich dann nach deinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Erkundige dich beim Jugendamt, ob du einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts auf null Euro stellen kannst. Solange du nur ein geringes Einkommen hast, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt für dein Kind.

Vom Jugendamt habt ihr bestimmt schon einmal gehört. Doch welche Unterstützung leistet es eigentlich? Wie kann es minderjährigen Eltern genau helfen?
 

 
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