Im Schwangerschaftskonflikt?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Jetzt schon Mutter sein?

Kannst du dir auch nach gründlicher Überlegung ein Leben als Mutter einfach nicht vorstellen? Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht die einzige mögliche Lösung in diesem Konflikt.

Die Pflegschaft

© DEEPOL by plainpicture/Sigrid Olsson (Szene nachgestellt)

Vielleicht möchtest du prinzipiell schon gerne ein Kind haben, fühlst dich aber zum jetzigen Zeitpunkt den Aufgaben als Mutter nicht gewachsen. Dann besteht die Möglichkeit, das Kind zunächst in eine Pflegefamilie zu geben. Das geht auch dann, wenn du nach einiger Zeit merkst, dass du es einfach nicht schaffst. Das Jugendamt kümmert sich um die Vermittlung und überprüft die Eignung der Pflegefamilie.

Bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie kannst du dein Kind regelmäßig sehen und eine Beziehung zu ihm aufbauen. Sollten sich deine Lebensverhältnisse verbessern und es dir wieder gut gehen, besteht die Möglichkeit, dass du das Kind nach einiger Zeit wieder zu dir nimmst.

Sollte das Jugendamt den Eindruck gewinnen, dass du mit der Pflege und Versorgung deines Kindes überfordert bist und sich die Situation im Augenblick nicht verbessern lässt, kann es die Unterbringung in einer Pflegefamilie auch anordnen.

Die Adoption

Wenn du keine Möglichkeit siehst, dein Kind zu behalten, aber auch keinen Schwangerschaftsabbruch möchtest, kann die Freigabe zur Adoption vielleicht eine Alternative sein.

In Deutschland gibt es viele Paare, die sich ein Kind wünschen, aber selbst keine Kinder bekommen können. Oft sind solche Paare an der Adoption eines Kindes interessiert. Für die Vermittlung ist das Jugendamt zuständig. Es kümmert sich darum, dass dein Kind in gute Hände kommt, und legt eine Vermittlungsakte mit allen wichtigen Informationen an.

Wenn du über eine solche Lösung nachdenkst, ist es gut, schon während der Schwangerschaft mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Dort kann man sich dann frühzeitig um geeignete Adoptiveltern bemühen und die Adoption sorgfältig vorbereiten.

Die eigentliche Einwilligung zur Adoption kannst du aber erst erteilen, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Das gibt dir Zeit, nach der Geburt über deine Entscheidung noch einmal nachzudenken.

Ob auch die Einwilligung des leiblichen Vaters zur Adoption erforderlich ist, muss im Einzelfall mit dem Jugendamt geklärt werden.

Verschiedene Formen der Adoption

Es gibt drei unterschiedliche Formen der Adoption.

Bei der Inkognito-Adoption erfahren die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern nichts voneinander. Sobald das Kind 16 Jahre alt ist, hat es das Recht, die Vermittlungsakte einzusehen. Dann kann es Kontakt zu seinen leiblichen Eltern aufnehmen.

Bei der halboffenen Adoption kannst du über das Jugendamt indirekt Kontakt zu deinem Kind halten. Die Adoptiveltern schicken dann Briefe und Fotos an das Jugendamt, die zeigen, wie sich das Kind entwickelt. Das Jugendamt leitet diese Dokumente an dich weiter.

Bei der offenen Adoption lernst du die Adoptiveltern kennen und kannst auch dauerhaft Kontakt zur Familie und dem Kind halten.

Welche Form der Adoption in Frage kommt, muss mit dem Jugendamt geklärt werden. Bei allen Formen der Adoption haben die Adoptiveltern das alleinige Sorgerecht für das Kind. Grundsätzlich hat das Kind ein Recht darauf zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind. Spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit kann es dieses Recht selbst geltend machen. Auch deshalb ist es wichtig, den leiblichen Vater beim Jugendamt bekannt zu geben.

Der Schwangerschaftsabbruch

Siehst du überhaupt keine Möglichkeit, die Schwangerschaft fortzusetzen, ist ein Schwangerschaftsabbruch der letzte Weg. Er ist bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis straffrei, wenn du zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine dafür anerkannte Beratungsstelle in Anspruch genommen hast. Dort kannst du, wenn du möchtest, über alles reden und erhältst den so genannten Beratungsschein, den du beim Abbruch vorlegen musst.

Zwischen der Beratung und der Durchführung des Abbruchs müssen mindestens drei Tage liegen, die als Bedenkzeit gedacht sind.

Der Schwangerschaftsabbruch kann operativ oder medikamentös durchgeführt werden. Der operative Eingriff erfolgt unter örtlicher Betäubung oder einer kurzen Vollnarkose. Er wird meist ambulant durchgeführt. Das heißt, wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen, kannst du danach wieder nach Hause gehen. Die häufigste operative Methode ist die Absaugung der Gebärmutterschleimhaut und des Embryos.

Beim medikamentösen Abbruch werden unter ärztlicher Aufsicht Medikamente eingenommen, die innerhalb von zwei Tagen bewirken, dass die Gebärmutterschleimhaut und der Embryo ausgestoßen werden. Vor allem wegen der Wartezeit empfinden manche Frauen den medikamentösen Abbruch als recht belastend. Anderen ist diese Methode lieber, weil dann kein chirurgischer Eingriff nötig ist. Der medikamentöse Abbruch ist allerdings nur bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung möglich.

Informationen dazu, welche Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und weiteren Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nach welcher Methode (medikamentös/ operativ), kannst du über eine Liste der Bundesärztekammer oder bei  vielen Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten. Die Aufnahme in diese Liste ist freiwillig, daher ist sie nicht vollständig. In manchen Landkreisen gibt es zudem nur wenige oder keine Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Medizinische Komplikationen nach einem Schwangerschaftsabbruch sind selten. Auch ist eine spätere erneute Schwangerschaft in der Regel problemlos möglich. Es kann sein, dass du in den Tagen nach dem Abbruch Schmerzen hast, die ähnlich wie Schmerzen während der Periode sind. Auch Spannungsgefühle in den Brüsten können auftreten. Diese Beschwerden sind nach drei bis vier Tagen aber meistens überstanden. Um eine Infektion zu vermeiden, solltest du in den ersten Tagen nach dem Abbruch keinen Geschlechtsverkehr haben und auch keine Tampons benutzen.

Es ist nicht ungewöhnlich, nach einem Schwangerschaftsabbruch zugleich Erleichterung und Trauer zu empfinden. Auch später denkst du vielleicht ab und an daran zurück und stellst dir vor, wie das Leben verlaufen wäre, hättest du anders entschieden. Dann ist es hilfreich, sich zu erinnern, dass die Entscheidung, die Schwangerschaft abzubrechen, in der damaligen Situation folgerichtig war. In der Schwangerschaftsberatungsstelle findest du auch nach einem Abbruch Unterstützung bei der seelischen Verarbeitung des Erlebten.

Beratung hilft in jedem Fall

In der Schwangerschaftsberatung kannst du dich zu allen hier aufgeführten Möglichkeiten beraten lassen. Außerdem bekommst du Hilfe bei der Erledigung notwendiger Formalitäten.

Auch oder gerade wenn du sehr verzweifelt bist und das Gefühl hast, dass es für deine Situation keine Lösung gibt, ist die Schwangerschaftsberatungsstelle die richtige Adresse.

Wie auch immer du dich entscheidest: Die Beraterinnen und Berater stehen dir während und nach einer Schwangerschaft oder bei einem Abbruch mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn du schwanger bist, hast du ein Recht auf Beratung. In einer Schwangerschaftsberatungsstelle können alle möglichen Fragen geklärt werden, etwa nach finanzieller Unterstützung. Eine Beratung ist auch dann wichtig, wenn du einen Schwangerschaftskonflikt hast. Vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch besteht die Pflicht, sich durch eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle dazu beraten zu lassen. Darüber wird dann eine Bescheinigung ausgestellt. Die Beratungsbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Schwangerschaftsberatung können Schwangere und werdende Väter in jedem Alter in Anspruch nehmen. Beratungen zu Fragen rund um die Schwangerschaft oder eine Schwangerschaftskonfliktberatung sind kostenlos. Übrigens: Alle Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen auch deinen Eltern vom Inhalt des Beratungsgesprächs nichts mitteilen, wenn du das nicht möchtest. In einer Beratung kann auch geklärt werden, ob im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs die Einverständniserklärung der Eltern nötig ist.

In den ersten Tagen danach solltest du dich schonen. Am besten ist es, wenn jemand bei dir ist und dich bei Bedarf etwas betreut. Falls stärkere Blutungen, Kreislaufprobleme oder Fieber auftreten, musst du deine Ärztin oder deinen Arzt informieren. Bis die Blutung aufgehört hat, ist es besser auf Vollbäder zu verzichten und keine Tampons zu benutzen. Nimm deine Untersuchungstermine nach dem Eingriff unbedingt wahr, auch wenn du dich recht schnell wieder fit fühlen solltest!

Deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt wird dir sagen, wann du wieder am normalen Alltag teilnehmen und wann du zum Beispiel wieder Sport treiben kannst.

Du solltest auf jeden Fall gleich beim ersten Mal, wenn du wieder Sex hast, verhüten. Es ist nämlich möglich, dass du gleich nach dem Abbruch wieder einen Eisprung hast, also kannst du auch erneut schwanger werden. Über die für dich am besten geeignete Verhütungsmethode berät dich deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt.

Stand: 28.08.2019