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Bundesstiftung Mutter und Kind: Starthilfe für Mütter in Notlagen

Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in besonderen Notlagen. Beispielsweise gibt sie Geld für die Erstausstattung oder übernimmt für eine bestimmte Zeit die Kinderbetreuungskosten.

Was ist die Bundesstiftung Mutter und Kind?

Die Bundesstiftung Mutter und Kind ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie hilft jährlich bis zu 150.000 schwangeren Frauen, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden.

Wann kann ich die Hilfen der Bundesstiftung in Anspruch nehmen?

Wenn du dich als Schwangere in einer Notlage befindest und finanzielle Unterstützung brauchst, kannst du Zuschüsse der Bundesstiftung beantragen. Der Antrag für die Hilfen muss jedoch schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Welche Hilfen bekomme ich?

Die Bundesstiftung Mutter und Kind zahlt werdenden Müttern beispielsweise Zuschüsse zur Erstausstattung für das Kind, etwa zur Anschaffung eines Kinderwagens oder eines Kinderbettes. Auch für andere notwendige Neuanschaffungen im Haushalt kommt die Bundesstiftung in manchen Fällen auf. Zusätzlich kannst du, wenn nötig, finanzielle Unterstützung bei der Kleinkindbetreuung oder für eine Haushaltshilfe bekommen.

Die Höhe und Dauer der Hilfe richtet sich immer nach den persönlichen Umständen der Frauen, ist also von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie wird Müttern zwischen der Schwangerschaft und dem dritten Lebensjahr des Kindes gewährt. Die Zuschüsse werden nicht auf Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angerechnet.

Eine Beratungsstelle in deiner Umgebung kannst du schnell und einfach über die Beratungsstellensuche dieses Online-Angebotes finden. Einen Link findest du auf jeder Seite im oberen rechten Bereich.

Habe ich einen Anspruch auf Unterstützung aus der Bundesstiftung?

Einen Rechtsanspruch auf Hilfen der Bundesstiftung gibt es nicht. Ob, wie lange und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden, richtet sich nach deinen persönlichen Voraussetzungen, aber auch nach der Gesamtzahl der eingereichten Anträge. Es lohnt sich deshalb, möglichst frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Voraussetzung für die Beantragung von Hilfen der Bundesstiftung ist der Nachweis, dass du dich durch die Schwangerschaft in einer Notlage befindest. Das ist der Fall, wenn die gewährten Sozialleistungen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen.

Anlaufstellen

Es ist nicht möglich, dass du dich mit einem Antrag direkt an die Bundesstiftung wendest. Der Antrag muss von einer Schwangerschaftsberatungsstelle bei der Bundesstiftung eingereicht werden. Die Beratungsstelle muss vorher prüfen, ob eine Notlage vorliegt.