Im Schwangerschaftskonflikt?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Eltern sein trotz Trennung

Eine Trennung ist immer schmerzhaft – vor allem für den verlassenen Partner. Wenn ein Kind da ist, sind drei Menschen betroffen. Doch auch als getrenntes Paar ist man weiterhin Mutter und Vater des gemeinsamen Kindes.

© Patrick Sheandell O'Carroll / PhotoAlto Agency RF Collections / via Getty Images

„Wir passen eben nicht zusammen! Es hat sowieso keinen Zweck! Wir streiten ja doch nur … “ Manchmal gibt es schon während der Schwangerschaft heftige Auseinandersetzungen, die schließlich in einer Trennung enden. Manchmal ist erst nach Monaten oder nach Jahren „Schluss“. Ist eine Beziehung nicht zu retten, muss das nicht immer nur schlecht sein – auch nicht für euer Kind. Auch kleine Kinder bekommen nämlich mit, wenn die Eltern sich ständig streiten, und leiden mit.

Nach dem Schlussstrich kann eine Zeit folgen, in der man den anderen am liebsten nie mehr sehen würde. Das Besondere am Elternsein ist aber: Vater oder Mutter ist man ein Leben lang – auch nach einer Trennung. Vielleicht braucht ihr ein paar Wochen Abstand voneinander, doch früher oder später werdet ihr mit Rücksicht auf euer Kind wieder Kontakt haben müssen. Nicht nur bei Geburtstagen, im Kindergarten, der Einschulung, Schulabschlussfeier oder Hochzeit eures Kindes werden sich eure Wege immer wieder kreuzen.

Elternpaar statt Liebespaar

Für die Entwicklung eures Kindes ist es wichtig, dass es Mutter und Vater hat. Es ist sicher besonders am Anfang nicht leicht, „nur“ noch ein Elternpaar statt eines Liebespaars zu sein. Doch dem Kind zuliebe sollte jeder von euch trotz Trennung versuchen, sich im Alltag zu kümmern. Euer Kind braucht euch beide. Außerdem lernt es so, dass es auch bei großen Veränderungen von seinen Eltern beschützt wird.

Und tut die Trennung noch so weh, und seid ihr noch so wütend: Es schadet dem Kind sehr, wenn die Eltern sich vor dem Kind gegenseitig schlecht machen. Als Eltern müsst ihr nicht unbedingt Freunde sein, aber ihr solltet euch respektieren und es eurem Kind erlauben, euch beide zu lieben. Auch die Großelternpaare sollten fair gegeneinander bleiben.

Gute Eltern sein trotz Trennung – das kann man lernen. Wenn ihr wollt, unterstützen euch dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Schwangerenberatungsstelle. Dort könnt ihr herausfinden, wie ihr die Verantwortung für euer Kind so teilen könnt, wie es für alle Beteiligten das Beste ist. Oder sucht euch eine Paar- oder Elternberatung, die euch darin unterstützt, über den Frust und Schmerz hinwegzukommen. Das kann eine Weile dauern, aber es lohnt sich. 

Hilfreich kann auch die Beistandschaft des Jugendamtes sein. Sie kann sich für die alleinerziehende junge Mutter um die Klärung der Finanzen kümmern. Dadurch liegen die Geldfragen in der Hand von Profis, und ihr habt möglicherweise einen Streitpunkt weniger.

Besuchsrecht

Grundsätzlich gilt: Jedes Kind hat das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Auch, wenn ihr noch heftigen Streit oder Liebeskummer habt und es jedes Mal weh tut, den anderen zu sehen. In dem Fall könnt ihr vielleicht einen Familienangehörigen, eine gute Freundin oder einen guten Freund bitten, den Besuchskontakt zu regeln und/ oder das Kind zu übergeben.

Es gibt aber auch Situationen, in denen man das Kind schützen muss und deshalb nicht dem anderen mitgeben sollte: 

  • Wenn sie oder er betrunken ist, Cannabis oder andere Drogen genommen hat.
  • Wenn sie oder er mit der Betreuung des Kindes total überfordert ist und es womöglich schlägt.

Dann ist es wichtig, dass du dich durchsetzt und das Kind bei dir bleibt. Schaffst du das nicht, hole dir Hilfe! Notfalls beim Jugendamt, in einer Beratungsstelle oder – wenn du sofort Hilfe brauchst – bei der Polizei (Telefonnummer 110).

Wenn der vermutliche Vater des Kindes seine Vaterschaft abstreitet, kannst du als Mutter die Feststellung der Vaterschaft durchsetzen. Dabei bietet dir das Jugendamt die sogenannte Beistandschaft an. Damit kann das Jugendamt im Namen deines Kindes die Feststellung der Vaterschaft vor Gericht klären lassen. Die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft ist nicht nur für die Frage entscheidend, wer für den Kindesunterhalt aufkommen muss. Ein Kind hat ein Recht, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist. Es nicht zu wissen, kann für ein Kind zu einer seelischen Belastung werden.

Wenn du als Vater nicht mit deinem Kind zusammenlebst, musst du grundsätzlich Unterhalt zahlen, sobald du ein eigenes Einkommen hast. Dabei gibt es jedoch einen sogenannten Selbstbehalt. Das ist ein Betrag, der dir für deinen eigenen Lebensunterhalt zugestanden wird. Nur von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, musst du Kindesunterhalt zahlen. Du kannst dich an das Jugendamt wenden, um deine Unterhaltspflicht klären zu lassen. In der Ausbildung wird dein Einkommen den Selbstbehalt wahrscheinlich noch nicht übersteigen. Erst wenn du entsprechend gut verdienst, musst du Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich dann nach deinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Erkundige dich beim Jugendamt, ob du einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts auf null Euro stellen kannst. Solange du nur ein geringes Einkommen hast, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt für dein Kind.

Wenn der Vater des Kindes seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann die Mutter beim Jugendamt den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird maximal 72 Monate lang und höchstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes gezahlt. Ist die Vaterschaft noch nicht geklärt, wird der Unterhaltsvorschuss nur gewährt, wenn die Mutter mit dazu beiträgt, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Denn das Jugendamt möchte die Möglichkeit haben, das Geld später vom Vater zurückzufordern.

Stand: 14.07.2010