Im Schwangerschaftskonflikt?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Ärztliche Betreuung

Deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt beantworten dir viele Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, und sie machen alle nötigen Vorsorgeuntersuchungen. Zusätzlich kannst du die Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen.

Was macht eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt?

© Westend61 / caiaimage / Agnieszka Wozniak

Frauenärztinnen oder Frauenärzte werden auch Gynäkologinnen beziehungsweise Gynäkologen genannt. Sie führen zum Beispiel die notwendigen Untersuchungen bei einer Schwangerschaft durch. Andere sind unter Umständen im Krankenhaus bei der Geburt dabei. Sie beraten und informieren dich zu Fragen der Verhütung und können dir die Pille verschreiben. Es gibt auch Frauenärztinnen und -ärzte, die besonders auf Jugendliche spezialisiert sind. Andere haben vielleicht eine psychotherapeutische Zusatzausbildung und betreuen dich nicht nur medizinisch, sondern auch seelisch. Welche Ärztinnen und Ärzte das sind, kannst du in einer Beratungsstelle erfahren.

Wenn du eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt in deiner Umgebung suchst, kannst du dich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören und nach Empfehlungen fragen. Hilfreich bei der Arztsuche sind auch das Internet oder die Gelben Seiten.

Wie wird die Schwangerschaft festgestellt?

Wenn du vermutest, schwanger zu sein oder wenn du einen Schwangerschaftstest gemacht hast, der ein positives Ergebnis anzeigt, kannst du zu einer Ärztin oder zu einem Arzt gehen, um Sicherheit zu bekommen. Um eine Schwangerschaft sicher festzustellen, macht die Ärztin oder der Arzt einen Urin- oder Bluttest. Manchmal wird auch eine so genannte Vaginalsonografie (Ultraschallaufnahme) gemacht. Dabei wird ein dünner Stab mit einem Ultraschallkopf durch die Scheide an die Gebärmutter geführt. Falls du noch unsicher bist und vielleicht einen Schwangerschaftsabbruch erwägst, kannst du die Ärztin oder den Arzt bitten, bei der Schwangerschaftsfeststellung auf die Sonografie und das damit verbundene „Foto“ zu verzichten.

Welche Hilfen bekomme ich?

Wenn du krankenversichert bist, hast du Anspruch auf kostenlose medizinische Beratung und Betreuung. Das umfasst auch die Vorsorgeuntersuchungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Und du hast natürlich immer Anspruch auf eine gynäkologische Untersuchung und Behandlung, wenn du Beschwerden hast, krank bist oder dir Sorgen machst.

Während der ersten Vorsorgeuntersuchung bekommst du einen Mutterpass, in dem wichtige Informationen notiert werden. Falls nötig, stellt dir die Ärztin oder der Arzt auch eine Schwangerschaftsbescheinigung für die Schule oder den Arbeitgeber und die Krankenkasse aus.

Deine Ärztin oder dein Arzt begleitet dich auch als Vertrauensperson und steht dir bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft zur Seite. Deshalb ist es gut, wenn du zu deiner Ärztin oder deinem Arzt ein gutes Verhältnis hast und dich in der Praxis wohl fühlst. Falls du dich nicht gut behandelt fühlst, kannst du jederzeit eine andere Praxis ausprobieren.

Wenn du in der Schwangerschaft besonderen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt bist, kann die Ärztin oder der Arzt dir auch ein Attest für eine spezielle Kur für Schwangere schreiben. Die Kur muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Mehr Informationen dazu findest du im Text: »Kuren für Schwangere«.

Übrigens: Auch wenn du dich dort rundum gut aufgehoben fühlst, kannst du zusätzlich die Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen.

Das deutlichste körperliche Zeichen für eine mögliche Schwangerschaft ist das Ausbleiben der Menstruation. Allerdings sind manchmal, gerade zu Beginn einer Schwangerschaft, leichte Blutungen möglich, die mit einer Menstruationsblutung verwechselt werden können. Weitere Anzeichen für eine Schwangerschaft sind zum Beispiel Spannungsgefühle in den Brüsten, Müdigkeit, Übelkeit (besonders morgens), Ziehen im Unterleib, eine Abneigung gegen bestimmte Nahrungsmittel oder besondere Vorlieben. Der Bauch wird in den ersten Wochen noch nicht sichtbar dicker. Wenn deine Menstruation zum erwarteten Zeitpunkt ausbleibt oder sonstige Schwangerschaftsanzeichen feststellbar sind, kann ein Schwangerschaftstest aus der Apotheke oder Drogerie oder in einer ärztlichen Praxis dir Gewissheit verschaffen.

In vielen Praxen besteht der erste Termin nur aus einem Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Dabei kannst du die Fragen stellen, die dich beschäftigen, und dich über die verschiedenen Untersuchungsmethoden informieren. Du kannst dich auch über Empfängnisverhütung beraten lassen.

Der Arzt oder die Ärztin wird dich wahrscheinlich fragen, welche Krankheiten oder Operationen du schon hattest, ob du rauchst, wann du deine erste Regelblutung hattest und ob du Beschwerden hast.
Wenn du zum ersten Mal untersucht wirst, sollte dir die Frauenärztin oder der Frauenarzt alles genau erklären. Das hilft dir, mögliche Angst vor der Untersuchung abzubauen. Die Ärztin oder der Arzt wird dann zuerst die Vulvalippen und den Scheideneingang von außen ansehen und anschließend ein so genanntes Spekulum, das ist ein längliches trichterförmiges Instrument, vorsichtig in die Scheide einführen. Mit Hilfe eines Vergrößerungsglases können der Muttermund und der Gebärmutterhals angesehen werden.
Anschließend wird die Ärztin oder der Arzt einen oder zwei Finger in die Scheide einführen, um die Gebärmutter zu untersuchen. Zuletzt folgt eine Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen, um zu überprüfen, ob es dort Verdickungen oder Knötchen gibt. In einem abschließenden Gespräch werden dir die Ergebnisse der Untersuchung erklärt.

Wenn du schwanger bist, hast du ein Recht auf Beratung. In einer Schwangerschaftsberatungsstelle können alle möglichen Fragen geklärt werden, etwa nach finanzieller Unterstützung. Eine Beratung ist auch dann wichtig, wenn du einen Schwangerschaftskonflikt hast. Vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch besteht die Pflicht, sich durch eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle dazu beraten zu lassen. Darüber wird dann eine Bescheinigung ausgestellt. Die Beratungsbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ja. Viele Hebammen, Frauenärztinnen und -ärzte begrüßen das sogar. Als werdender Vater überlegst du am besten vorher, welche Fragen du hast, und schreibst sie auf, damit du sie in der Untersuchungssituation nicht vergisst. Es kann sein, dass du bei der körperlichen Untersuchung das Zimmer verlassen musst, wenn deine Freundin nicht ausdrücklich wünscht, dass du dabei bleibst.

Besonders spannend sind die Ultraschalluntersuchungen, die normalerweise dreimal während der Schwangerschaft durchgeführt werden, nämlich im dritten, sechsten und achten Monat. Dort könnt ihr auf dem Bildschirm sehen, wie euer Kind in der Gebärmutter liegt, wie sein Herz schlägt und wie es sich bewegt.

Eine Schwangerschaftsberatung können Schwangere und werdende Väter in jedem Alter in Anspruch nehmen. Beratungen zu Fragen rund um die Schwangerschaft oder eine Schwangerschaftskonfliktberatung sind kostenlos. Übrigens: Alle Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen auch deinen Eltern vom Inhalt des Beratungsgesprächs nichts mitteilen, wenn du das nicht möchtest. In einer Beratung kann auch geklärt werden, ob im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs die Einverständniserklärung der Eltern nötig ist.

Auch werdende Väter haben das Recht auf eine ausführliche persönliche Beratung. Wenn du eine Freundin hast, die ein Kind von dir erwartet, ist es wichtig, dass du dich auch unabhängig von ihr damit auseinandersetzt, was diese Vaterschaft für dich bedeutet. Mit der Hilfe einer Beraterin oder eines Beraters kannst du in Ruhe klären, wie deine persönliche Haltung zur Schwangerschaft ist und welche Möglichkeiten dir deine rechtliche und finanzielle Situation bietet.

Stand: 04.10.2010