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Zweifel an der Vaterschaft?

Mütter wissen fast immer genau, wer der Vater ihres Kindes ist. Väter können sich da nicht so sicher sein. Manchmal wollen sie auch einfach nicht glauben, dass sie ein Kind gezeugt haben. Berechtigte Zweifel an der Vaterschaft müssen aber geklärt werden.

© Westend61 / Tomas Rodriguez

Manche jungen Männer reagieren auf die Nachricht, dass ihre Freundin schwanger ist, erst einmal ungläubig. Jetzt schon Vater werden? Noch mitten in der Schule oder Ausbildung und vielleicht mit einer Freundin, die man erst seit kurzem kennt? Das darf doch gar nicht wahr sein!

Manchmal sind es auch die Eltern oder Freunde, die Zweifel anmelden. Dann bekommen die jungen werdenden Väter zu hören: „Die will dir ein Kind anhängen!“ Eltern verhalten sich manchmal so, weil auch sie nicht wahrhaben wollen, dass ihr Sohn schon Vater wird. Und weil sie meinen, ihn schützen zu müssen – vor zu früher Verantwortung und finanziellen Belastungen.

Erfahrungen aus Beratungsstellen zeigen aber: Es kommt zwar vor, dass junge Männer an ihrer Vaterschaft zweifeln. Aber es gibt nur sehr wenige schwangere Mädchen, die ihren Freund in dieser für sie selbst so schwierigen Situation belügen. Die meisten jungen Frauen sind deshalb zu Recht tief enttäuscht und verletzt, wenn ihr Freund ihnen misstraut, wo sie doch eigentlich Unterstützung bräuchten. 

In Ruhe nachdenken und beraten lassen

Wenn es einem jungen Mann noch völlig unwirklich erscheint, tatsächlich Vater zu werden, sollte er zunächst einmal in Ruhe für sich selbst versuchen, seine Gefühle zu klären:

  • Gibt es einen ernsthaften Grund für Zweifel?
  • Ist es wirklich vorstellbar, dass die Freundin fremdgegangen, dabei schwanger geworden ist und ihn nun bewusst belügt?
  • Sind die Zweifel ihm selbst gekommen, oder haben andere ihn darauf gebracht?

Auch als werdender Vater kann man sich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle kostenlos beraten lassen. Mit Menschen zu reden, die viel Erfahrung mit schwierigen und unklaren Situationen haben, hilft fast immer weiter. Im Gespräch lassen sich nicht nur Gedanken und Gefühle ordnen. Auch rechtliche und finanzielle Fragen einer Vaterschaft können geklärt werden.

Berechtigte Zweifel ausräumen

Hat die junge Frau tatsächlich in der Zeit, als sie schwanger wurde, Sex mit einem anderen gehabt, sind Zweifel erst einmal berechtigt. Dann ist es für alle Beteiligten wichtig, die Vaterschaft zu klären. Das Kind hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer sein Vater ist. Schließlich stammt es zur Hälfte von ihm ab. Es nicht zu wissen, kann für ein Kind später sehr belastend werden.

Auch für die Mutter ist die Feststellung der Vaterschaft wichtig, wenn sie sich unberechtigten Zweifeln ausgesetzt sieht oder der Vater des Kindes seine Vaterschaft abstreitet. Nicht zuletzt hängt daran die Frage, wer für das Kind Unterhalt bezahlen muss.

Vaterschaftsfeststellung durchsetzen

Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist auch gegen den Willen eines Elternteils möglich. Der junge Mann, der glaubt, der Vater zu sein, kann die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Diese Möglichkeit steht auch der Mutter offen. Sie kann den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht entweder im eigenen Namen oder als gesetzliche Vertreterin des Kindes stellen.

Für das Kind kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Die Beistandschaft ist ein Serviceangebot des Jugendamts, das das Kind meist auf Wunsch der Mutter bei der Vaterschaftsfeststellung und in Unterhaltsangelegenheiten unterstützt.

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, der das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Haben beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht, kann die Beistandschaft von dem Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind lebt und der das Kind überwiegend betreut.

Jede unverheiratete Mutter muss nach der Geburt beim Jugendamt den Vater ihres Kindes angeben. Meldet er sich nicht von allein, wird das Amt beziehungsweise der Beistand Kontakt zu ihm aufnehmen, damit die Vaterschaft geklärt werden kann. Wenn er seine Vaterschaft nicht anerkennen will oder seine Zweifel erklärt, legt ihm der Beistand nahe, einen privaten Vaterschafts-Gentest machen zu lassen.

Verweigert der angegebene Vater den Vaterschaftstest oder meldet er sich nicht beim Jugendamt, kann das Amt als Beistand des Kindes bei Gericht einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung einreichen. Stellt sich heraus, dass der angegebene Mann tatsächlich der Vater ist, kann es sein, dass er die Kosten für das gesamte Verfahren zahlen muss. Auf Verfahrenskostenhilfe kann er nur hoffen, wenn er ein geringes oder gar kein Einkommen (und auch kein Vermögen) hat. Trotz Verfahrenskostenhilfe muss er unter Umständen die Kosten der anderen Beteiligten tragen. Deshalb ist es besser und auf jeden Fall billiger, wenn er im Zweifel vorher einen privaten Vaterschaftstest durchführen lässt.

Der Vaterschaftstest

Für einen Vaterschaftstest wird eine Speichel- oder Haarprobe des Kindes in einem Labor mit einer des Vaters verglichen, um die genetische Übereinstimmung zu prüfen. Ein privater Vaterschaftstest kann nur durchgeführt werden, wenn die Mutter des Kindes (oder die gesetzliche Vertretung des Kindes) damit einverstanden ist. Ohne ihr Einverständnis ist es gesetzlich verboten, von dem Kind zum Beispiel eine Speichelprobe zu nehmen und untersuchen zu lassen. 

Private Vaterschaftstests werden im Internet von diversen Laboren angeboten. Seriös und sicher, aber nicht billig sind zum Beispiel Vaterschaftstests in einer Universitätsklinik. Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort können dazu beraten.

Der Vater, der bereits feststeht, zum Beispiel weil er die Vaterschaft anerkannt hat, sowie die Mutter und das Kind haben untereinander einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung sowie auf Duldung der Entnahme der dafür geeigneten genetischen Proben. Dieser Anspruch soll es ermöglichen, die genetische Abstammung auf offenem Wege und nicht heimlich zu klären.

Anfechtung der Vaterschaft

Wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, im Nachhinein aber Zweifel aufkommen, kann die Vaterschaft angefochten werden. Die Vaterschaft wird dann durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten geklärt, wobei auch die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt werden kann. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird die rechtliche Vater-Kind-Beziehung aufgelöst – mit allen Konsequenzen für das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht. Falls das Gutachten die Vaterschaft bestätigt, muss der Vater damit rechnen, dass ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Wenn du als Vater nicht mit deinem Kind zusammenlebst, musst du grundsätzlich Unterhalt zahlen, sobald du ein eigenes Einkommen hast. Dabei gibt es jedoch einen sogenannten Selbstbehalt. Das ist ein Betrag, der dir für deinen eigenen Lebensunterhalt zugestanden wird. Nur von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, musst du Kindesunterhalt zahlen. Du kannst dich an das Jugendamt wenden, um deine Unterhaltspflicht klären zu lassen. In der Ausbildung wird dein Einkommen den Selbstbehalt wahrscheinlich noch nicht übersteigen. Erst wenn du entsprechend gut verdienst, musst du Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich dann nach deinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Erkundige dich beim Jugendamt, ob du einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts auf null Euro stellen kannst. Solange du nur ein geringes Einkommen hast, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt für dein Kind.

Wenn der vermutliche Vater des Kindes seine Vaterschaft abstreitet, kannst du als Mutter die Feststellung der Vaterschaft durchsetzen. Dabei bietet dir das Jugendamt die sogenannte Beistandschaft an. Damit kann das Jugendamt im Namen deines Kindes die Feststellung der Vaterschaft vor Gericht klären lassen. Die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft ist nicht nur für die Frage entscheidend, wer für den Kindesunterhalt aufkommen muss. Ein Kind hat ein Recht, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist. Es nicht zu wissen, kann für ein Kind zu einer seelischen Belastung werden.

Stand: 14.07.2010