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Vorsorgeuntersuchungen

Schwangere haben einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen. Die meisten Untersuchungen können sowohl Hebammen als auch Ärztinnen oder Ärzten durchführen. Es gibt auch Praxen, in denen Frauenärzte und Hebammen eng zusammenarbeiten.

Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft sind die Vorsorgeuntersuchungen einmal pro Monat vorgesehen. Ab der 32. Schwangerschaftswoche solltest du dich alle zwei Wochen untersuchen lassen, die letzten vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sogar wöchentlich.
Die Kosten dafür trägt die Krankenversicherung. Schule oder Arbeitgeber sind verpflichtet, dir für die Vorsorgetermine frei zu geben.

Bei den Vorsorgeterminen werden regelmäßig folgende Untersuchungen gemacht:

  • Der Blutdruck wird gemessen.
  • Du wirst gewogen.
  • Dein Urin wird untersucht.
  • Dir wird Blut abgenommen, um einen Eisenmangel frühzeitig zu erkennen.
  • Dein Unterleib wird abgetastet.
  • Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten.

In den letzten Schwangerschaftswochen kann es sein, dass du kurz an einen „Herzton-Wehen-Schreiber“ angeschlossen wirst, CTG genannt. Er misst über deine Bauchdecke die kindlichen Herztöne und zeichnet sie auf. Das tut nicht weh.
Mit weiteren Abstrichen, Bluttests und Labor-Untersuchungen können die Ärztin oder der Arzt darüber hinaus verschiedene Infektionskrankheiten abklären. Einige dieser Untersuchungen sind im Rahmen der Vorsorge vorgesehen und kostenlos. Andere sind so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die medizinisch nicht unbedingt nötig sind und deshalb extra bezahlt werden müssen.
Kostenlos untersucht wirst du auf Chlamydien, Hepatitis B und Lues (Syphilis). Diese Krankheiten bleiben manchmal unbemerkt und können auf das Kind übertragen werden. Auch ein HIV-Test wird gemacht, wenn du damit einverstanden bist.

Ultraschall

Ultraschalluntersuchungen werden meist in einer frauenärztlichen Praxis gemacht. Zur Vorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden: in der 9. bis 12., in der 19. bis 22. und in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche. Mit dem Ultraschallgerät sieht die Ärztin oder der Arzt verschiedene wichtige Dinge, zum Beispiel, wie groß das Ungeborene ist oder wie es in der Gebärmutter liegt. Außerdem werden per Ultraschall auch die Lage des Mutterkuchens (das Fachwort dafür ist Plazenta) und die Entwicklung des Kindes untersucht.

Jedes weitere Ultraschallbild musst du, falls die Untersuchung nicht notwendig ist, extra bezahlen. Wenn du vorher schon darüber nachdenkst, ob du dafür Geld ausgeben kannst oder willst, bist du nicht so überrascht, wenn du danach gefragt wirst. Bei jedem Ultraschall entstehen übrigens Schallwellen, die das Baby unter Umständen spürt. Auch das kann ein Grund sein, auf zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zu verzichten – es sei denn, sie sind medizinisch notwendig. In diesem Fall übernimmt aber die Krankenkasse die Kosten.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Im Rahmen der Vorsorge gibt es außerdem weitere spezielle Methoden, die zum Beispiel auf Fehlbildungen beim Ungeborenen hinweisen können. Der Fachbegriff dafür ist Pränataldiagnostik. Gebräuchliche Methoden sind der Nackentransparenztest (in der 11. bis 14. Woche), der Ersttrimestertest (in der 11. bis 13. Woche) und der Triple- oder AFP-Test (in der 16. bis 18. Woche).

Diese Untersuchungen zählen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die extra bezahlt werden müssen. Die IGeL sind ärztliche Leistungsangebote, die über die von den Krankenkassen für notwendig gehaltene Basisversorgung hinausgehen. Aber du kannst beruhigt sein: Falls solche Zusatzuntersuchungen medizinisch notwendig sein sollten, werden die Kosten dafür auch übernommen.

Der Mutterpass

© BZgA/HN

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung stellt dir die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme einen Mutterpass aus. In diesem Heft wird alles Wichtige über deine Gesundheit und die Entwicklung des Ungeborenen notiert. Auch die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen werden eingetragen.
Bei Lues- (Syphilis-) oder HIV-Tests wird nur die Durchführung im Mutterpass vermerkt, nicht das Ergebnis.

Bei der Geburt und einer weiteren Schwangerschaft orientieren sich die Hebamme und die Ärztin oder der Arzt an den Angaben im Mutterpass. Brauchst du oder das Kind während der Schwangerschaft oder Geburt überraschend Hilfe, gibt der Mutterpass wichtige Auskünfte. Es ist deshalb wichtig, den Pass möglichst immer dabei zu haben und ihn auch nach der Geburt aufzuheben.

Grundsätzlich erhöht jedes Sonnenbad – ob unter freiem Himmel oder im Sonnenstudio – das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Denn die ultravioletten Strahlen (UV-Strahlen) dringen tief in die Haut ein und können die Zellen schädigen. Besonders gefährdet sind Menschen mit heller Haut, vielen Leberflecken (Fachausdruck: Nävi) oder anderen Pigmentstörungen. Je früher und häufiger man direkter UV-Bestrahlung ausgesetzt war, desto höher ist das Hautkrebsrisiko. Unter anderem deshalb sind Solariumsbesuche für Jugendliche unter 18 Jahren seit 2009 verboten. Doch auch wer über 18 ist, sollte mit der künstlichen UV-Bestrahlung sehr vorsichtig sein.

In der Schwangerschaft reagiert die Haut durch den Einfluss der Hormone noch empfindlicher auf ultraviolette Strahlen. Bei Schwangeren treten häufiger Hautreizungen, Sonnenallergien oder dunkle Hautflecken (Pigmentstörungen) auf, besonders im Gesicht und im Bereich von Leberflecken und Brustwarzen. Außerdem wird vermutet, dass UV-Strahlung zum Abbau von Folsäure beiträgt. Folsäure ist aber besonders in den ersten Wochen der Schwangerschaft wichtig für die Entwicklung von Rückenmark, Gehirn und Nervenzellen des Embryos. Insgesamt ist es daher besser, auf den Solariumsbesuch zumindest in der Frühschwangerschaft zu verzichten.

Rauchen schadet dir und deinem Kind – sogar dann, wenn du dich nur in Räumen aufhältst, in denen andere rauchen. Nikotin verengt die Blutgefäße, die bei einem ungeborenen Baby noch winzig klein sind. Wenn der Körper des Babys nicht richtig durchblutet wird, bekommt er zu wenig Sauerstoff und Nährstoffe. Das Risiko einer Fehlgeburt ist bei Nichtraucherinnen nur halb so hoch wie bei Raucherinnen. Ihre Kinder haben größere Chancen, normal groß und schwer auf die Welt zu kommen, und bekommen seltener Allergien und Infektionskrankheiten. Kinder von nicht rauchenden Eltern sind auch seltener vom sogenannten plötzlichen Kindstod betroffen. Wenn du und dein Partner eurem Baby zuliebe aufs Rauchen verzichtet, tragt ihr viel dazu bei, dass es gesund aufwachsen kann.

Eine Schwangerschaftsberatung können Schwangere und werdende Väter in jedem Alter in Anspruch nehmen. Beratungen zu Fragen rund um die Schwangerschaft oder eine Schwangerschaftskonfliktberatung sind kostenlos. Übrigens: Alle Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen auch deinen Eltern vom Inhalt des Beratungsgesprächs nichts mitteilen, wenn du das nicht möchtest. In einer Beratung kann auch geklärt werden, ob im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs die Einverständniserklärung der Eltern nötig ist.

Auch werdende Väter haben das Recht auf eine ausführliche persönliche Beratung. Wenn du eine Freundin hast, die ein Kind von dir erwartet, ist es wichtig, dass du dich auch unabhängig von ihr damit auseinandersetzt, was diese Vaterschaft für dich bedeutet. Mit der Hilfe einer Beraterin oder eines Beraters kannst du in Ruhe klären, wie deine persönliche Haltung zur Schwangerschaft ist und welche Möglichkeiten dir deine rechtliche und finanzielle Situation bietet.